Beitragsordnung für den Verein
Musik für Gera e.V.
Beitragsordnung vom 26.01.2015
§1 Allgemeines
Die Mittel für die Verwirklichung der Zwecke des Vereins sollen durch Beiträge und sonstige Zuwendungen, wie Spenden oder Sponsoringbeiträge aufgebracht werden. Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sach- oder anders geartete Leistungen. Mitglieder, die dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittsbestätigung ausgehändigt. Sie ist damit auch für diese verbindlich.
§2 Höhe der Jahresbeiträge der Mitglieder
Die Jahresbeiträge gestalten sich wie folgt :
Aktive Mitglieder 20€
Aktive Mitglieder (Schüler, Auszubildende und Studenten) 10€
Fördermitglieder ab 50€ (nach oben offen)
Juristische Personen 100€
§3 Beitragsermäßigung und Freistellung von der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht für Mitglieder, die nach dem 1. Oktober eines Jahres dem Verein beitreten, beginnt immer zum 1. Januar des Folgejahres.
§4 Regelung
- Beiträge sind grundsätzlich im Voraus für ein Kalenderjahr zu entrichten.
- Endet die Mitgliedschaft im Verein, erfolgt keine Rückerstattung des entrichteten Mitgliedsbeitrages für das laufende Kalenderjahr.
- Der Vorstand hat das Recht, jedes Mitglied,welches den Beitrag auch nach der zweiten Mahnung nicht entrichtet hat, aus dem Verein auszuschließen.
- Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden nach den aktuellen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert.
- Die Zahlung des Jahresbeitrages ist von den Vereinsmitgliedern in Form der Überweisung auf das Vereinskonto vorzunehmen.
§5 Zahlung und Fälligkeit
- Die Mitgliedsbeiträge werden für das volle Kalenderjahr als Jahresbeitrag erhoben.
- Monatsbeiträge sind nicht vorgesehen.
- Der Jahresbeitrag wird von den Vereinsmitgliedern bis zum 01. März des laufenden Jahres auf das Vereinskonto überwiesen.
§6 Vereinskonto
Zahlungen sind nur auf das folgendes Konto des Vereins zulässig:
Sparkasse Gera-Greiz BIC: HELADEF1GER
IBAN: DE66 8305 0000 0014 2240 46
§7 Veränderrungen
Sollte sich der Status eines Mitgliedes verändern, so hat das Mitglied dies dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen.
§8 Gültigkeit der Beitragsordnung
Die Beitragsordnung gilt ab dem Tage der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.
Gera, den 26.01.2025
Der Vorstand
